Jedes Jahr entscheiden sich etwa 7 bis 8 Prozent aller Studienanfänger- und -anfängerinnen dazu, Lehramt zu studieren. Nach dem Studium folgt das Lehramtsreferendariat, das je nach Bundesland zwischen 12 und 24 Monte dauern kann. Selbstverständlich müssen Referendare in dieser Zeit weiterhin krankenversichert sein. Es stellt sich die Frage, ob die gesetzliche oder private Krankenversicherung für Referendare sinnvoll oder möglich ist?
In Deutschland besteht für alle Bürger eine Versicherungspflicht
Wie jeder Bürger in Deutschland müssen auch Referendare Mitglied in einer Krankenkasse sein. Wer nach dem Lehramtsstudium sein Referendariat in einer Schule in einem Angestelltenverhältnis aufnimmt, wird von seinem Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet. Wer als Beamter auf Widerruf eingestellt wird, hat die Wahl und kann zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen. Wer aber während des Studiums schon privat versichert war, kann nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Die GKV und die PKV für Referendare haben unterschiedliche Vor- und Nachteile.
Freiwillige Mitglieder der GKV müssen die Beiträge komplett tragen
Wer sich als Referendar als Beamtenanwärter in der gesetzlichen Krankenversicherung möchte, muss den vollen Versicherungsbeitrag entrichten. Dies liegt an der Tatsache, dass die versicherte Person als freiwilliges Mitglied der GKV versichert wird. Die Höhe des Beitrags für freiwillig Versicherte beträgt 15,5 Prozent vom Bruttoeinkommen. Bei einem ermäßigten Beitragssatz sind 14,9 Prozent zu entrichten. Anders als in einem Arbeits- oder Angestelltenverhältnis müssen die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung von freiwillig Versicherten komplett getragen werden. Vorteilhaft ist, dass Familienmitglieder, die kein eigenes Einkommen erzielen, mitversichert sind, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Ein zusätzlicher Beitrag für die Familienversicherung muss nicht entrichtet werden.
Referendare können in der PKV einen Ausbildungstarif wählen
Referendare, die sich nach dem Studium privat versichern möchten, bezahlen monatlich einen Tarif, der von ihrem Alter und von ihrem Gesundheitszustand abhängig ist. Die privaten Krankenversicherungen bieten für Referendare sogenannte Ausbildungstarife an, die sehr günstig sind. Eine kostenlose Versicherung von Familienmitgliedern ist in einer privaten Krankenversicherung nicht möglich. Bei Bedarf wird ein eigenständiger Betrag abgerechnet. Sind Kinder oder Familie vorhanden übernimmt der Dienstherr einen Teil der Kosten der medizinischen Versorgung in Form von Beihilfe auf Antrag. Wer zur Beihilfe berechtigt ist, erhält 50 Prozent. Bei Ehepartnern oder Lebensgefährten in einer eingetragenen Partnerschaft sind es 70 Prozent. Bei Kinder sind es 80 Prozent der Kosten.
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist sehr schwierig
Ob für das Referendariat eine Mitgliedschaft in der PKV oder GKV gewählt wird, ist letztendlich auch von der beruflichen Weiterentwicklung abhängig. Eine kompetente Beratung durch einen unabhängigen Fachmann ist empfehlenswert. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Privatversicherte nicht unmöglich, aber doch sehr schwierig. Die Möglichkeit besteht nur, wenn der Versicherte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung annimmt, Arbeitslosengeld 2 bezieht oder das monatliche Einkommen 400 Euro nicht übersteigt. Kinder und Familienmitglieder, die zuvor privat versichert waren, können in diesen Fällen ebenfalls kostenlos in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.